Fachgenehmigung

Die Fachgenehmigung kann zusätzlich oder unabhängig von der Kostengenehmigung für bestimmte Waren und Dienstleistungen hinterlegt werden. Unter einer Fachgenehmigung verstehen wir die fachliche, wertunabhängige Zustimmung zu einem Beschaffungsvorgang durch eine interne fachlich zuständige Stelle. Über E-Mail werden zuständige Bereiche über anstehende Vorgänge informiert und können den Vorgang aus dem E-Mail heraus direkt aufrufen.


Typische Bereiche für eine fachliche Genehmigung sind u.a.:

  • EDV-/IT-Abteilung
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte
  • Ergonomiekontrolle
  • Juristen

Beim Artikel ist hinterlegt, ob und wenn ja welcher Bereich für die fachliche Genehmigung erforderlich ist. Es können pro Artikel auch mehrere Bereiche sein. Eine Anforderung, die Artikel aus unterschiedlichen Bereichen zur Genehmigung enthält, muss erst alle diese Bereiche durchlaufen, bevor sie genehmigt und damit für die weitere Bearbeitung im Lager oder im Einkauf zur Verfügung steht.